13
Apr
DSDS, Entmündigung und Verantwortlichkeit
Bei SpiegelOnline kommentiert Henryk M. Broder die aktuelle Debatte um den Jugendschutz in Casting-Sendungen wie “Deutschland sucht den Superstar”. Seine Argumentation dabei lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: Die Teilnehmer sehen sich einer Chance gegenüber, es zu etwas zu bringen, und stellen sich freiwillig der Bewertung durch die Jury. Wie immer im Leben gebe es dabei Gewinner und Verlierer und es sei im Prinzip egal, ob dies vor einem Millionenpublikum geschehe, oder im örtlichen Fußballverein. Jugendlichen eine Teilnahme zu verbieten, komme demnach einer Entmündigung gleich, wie sie “zum Programm aller Erziehungsdiktaturen” gehört.
Wenn man Broders Argument überspitzt, könnte man aber auch folgendermaßen argumentieren: Wenn ein Medikament in einem von 100 Fällen Superkräfte verleiht, in 20 von 100 aber zum sofortigen Tode führt, kann es frei verkäuflich und ohne Hinweis auf die möglichen Nebenwirkungen im Supermarkt angeboten werden. Jeder ist ja frei in seiner Entscheidung, das Medikament zu kaufen. Überlassen wir es dem Markt, denn über die Risiken kann sich ja jeder aus den Todesanzeigen in der Zeitung informieren. Ganz ähnlich verhält es sich bei DSDS und anderen Casting-Shows. Sie versprechen einigen wenigen einen exorbitanten Gewinn, nutzen es dabei jedoch aus, dass es zahlreiche Verlierer geben wird. Die Nebenwirkungen werden nicht thematisiert und Berichterstattung darüber findet sich meist in den Medien, die von der entsprechenden Zielgruppe nicht wahrgenommen werden. Wenn der Staat also Schritte einleitet, Minderjährige vor diesen Nebenwirkungen, auf die sie niemand hinweist und die sie in keiner Weise abschätzen können, zu bewahren, entspricht dies natürlich einer Einschränkung ihrer Handlungsfreiheit, aber realistische Alternativen sehe ich keine.
Abschließend weist Broder jedoch noch kurz auf das eigentliche Problem hin: Den Willen der Menschen zur Verantwortlichkeit, aber dazu demnächst mehr.